13.02.2019 - Rubrik: Polizei-, Ordnungs- und Versammlungsrecht
Normen: Art. 13 Abs. 2 GG, §§ 38, 39 HSOG, § 95 AufenthG - Schlagworte: Durchsuchung bei Dritten zum Zwecke der Durchsetzung einer Abschiebung, Durchsuchungsbeschluss, Amtsermittlungspflicht
BESCHLUSS
In dem Verfahren
betreffend die gerichtliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung nach dem HSOG, an dem hier beteiligt sind:
1. xxx,
Betroffene- und Beschwerdeführerin,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sven Adam, Lange Geismarstraße 55, 37073 Göttingen,
2. Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel,
Antragsteller und Beschwerdegegner,
hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Korbach vom 22.03.2018 — Nichtabhilfe vom 19.10.2018 — am 07.02.2019
beschlossen:
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts vom 22.03.2018 die Beteiligte zu 1) in ihren Rechten verletzt hat.
Das zu 2) beteiligte Land hat der Beteiligten zu 1) zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens etwa entstandene notwendige Aufwendungen zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR 5.000,- festgesetzt.
GRÜNDE
I.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte mit Bescheid vom 26.07.2017...
12.02.2019 - Rubrik: Tacheles-Rechtsprechungsticker
vom 11.02.2019
1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Sozialhilfe (SGB XII)
1.1 - BSG, Urteil v. 28.08.2018 - B 8 SO 1/17 R
Zur Berücksichtigung von Vermögen bei der Eingliederungshilfe
Dazu die Kanzlei Dr. Krüger, Schmidt & Doderer in Heilbronn:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich mit Urteil vom 28.08.2018 Az. B 8 SO 1/17 R mit der Frage beschäftigt, nach welchen Maßstäben Vermögen bei der Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem SGB XII bei einer mit Hilfe der Eingliederungshilfe voll erwerbstätigen Person zu berücksichtigen ist.
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de und www.kanzlei-ksd.de
1.2 - Bundessozialgericht, Urteil vom 1. März 2018 (Az.: B 8 SO 22/16 R):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
§ 14 SGB IX („Zuständigkeitsklärung“) findet auch dann Anwendung, wenn der Leistungsfall des „betreuten Wohnens“ gemäß § 19 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit den §§ 53 ff., 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX vorliegt.
§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX begründet in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1...
05.02.2019 - Rubrik: Polizei-, Ordnungs- und Versammlungsrecht
Normen: § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 4 S. 2 Nds. SOG - Schlagworte: Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Fortsetzungsfeststellungsklage
URTEIL
In der Verwaltungsrechtssache
Herr xxx,
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sven Adam,
Lange Geismarstraße 55, 37073 Göttingen
gegen
Land Niedersachsen, vertreten durch den Polizeidirektion Braunschweig,
Friedrich-Voigtländer-Straße 41, 38104 Braunschweig - 22.1-05213-20/17 -
– Beklagter –
wegen Polizeirecht
- Platzverweis -
hat das Verwaltungsgericht Braunschweig - 5. Kammer - auf die mündliche Verhandlung vom 19. Dezember 2018 durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht xxx als Einzelrichter für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass der am 25.06.2016 gegenüber dem Kläger ausgesprochene Platzverweis rechtswidrig war.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Hinsichtlich der Kostenentscheidung ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des festzusetzenden Kostenerstattungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
TATBESTAND
Der Kläger wendet sich mit einer...
04.02.2019 - Rubrik: Tacheles-Rechtsprechungsticker
vom 04.02.2019
1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
1.1 - BSG, Urt. v. 30.01.2019 - B 14 AS 41/18 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Festlegung von Vergleichsräumen für den Flächenlandkreis Segeberg - Bildung von Wohnungsmarkttypen - Datenerhebung - Ermittlung der Mietobergrenze
Orientierungssatz (Redakteur)
Es ist nicht zulässig, wenn ein Jobcenter, das den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ansieht, innerhalb dieses Vergleichsraums die Städte und Gemeinden in mehrere Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen aufteilt. Denn für diese Aufteilung gibt es keine rechtliche Begründung, insbesondere können durch die Bildung von Wohnungsmarkttypen die Voraussetzungen für die Bildung und die Rechtsfolgen eines Vergleichsraums nicht geändert werden. Zudem mangelt es in dem vorliegenden Verfahren für die einzelnen Wohnungsmarkttypen an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung.
Quelle: www.bsg.bund.de
Hinweis:
Gericht erleichtert Umzüge für Hartz-IV-Empfänger
Für Arbeitslose übernehmen Jobcenter die Mietkosten nach festgelegten Berechnungen. Mehrere Langzeitarbeitslose klagten gegen die hohen Hürden bei Umzügen - und bekamen nun Recht von höchster Instanz.
weiter: www.mdr.de
...
28.01.2019 - Rubrik: Sozialgerichtsgesetz
Normen: § 193 SGG - Schlagworte: Kostenlast nach Eilverfahren, Anforderung von nicht benötigten Dokumenten, Überforderung von Antragstellern
BESCHLUSS
In dem Rechtsstreit
xxx,
- Antragsteller -
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sven Adam,
Lange Geismarstraße 55, 37073 Göttingen
gegen
Landkreis Göttingen, vertreten durch den Landrat,
Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen
- Antragsgegner -
hat die 39. Kammer des Sozialgerichts Hildesheim am 24. Januar 2019 durch den Richter am Sozialgericht xxx beschlossen:
Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten.
GRÜNDE
I.
Die Beteiligten streiten, nachdem der Antragsgegner die Leistungen mit Bescheid vom 19. Dezember 2018 bewilligt und der Antragsteller das Verfahren daraufhin für erledigt erklärte, nur noch um die Kosten.
Am 09. April 2018 stellte der Antragsteller nach Erhalt eines Aufenthaltstitels einen Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Übersandt wurden im Weiteren Unterlagen der Ausländerbehörden, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller in einer Sammelunterkunft in Göttingen untergebracht war, Informationen zum Girokonto und zur gewählten Krankenkasse.
Unter dem 30. Mai 2018 wurde er vom zuständigen Sachbearbeiter aufgefordert, für die Bearbeitung...
22.01.2019 - Rubrik: Allgemeine News
Pressemitteilung vom 22.01.2019
In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger im Werra-Meißner-Kreis haben das Jobcenter und der Kreis nunmehr auch vor dem Hessischen Landessozialgericht (LSG) eine Niederlage hinnehmen müssen. Der 6. Senat des LSG entschied in einem bislang unveröffentlichten Urteil vom 21.11.2018 (z.B. Az.:L 6 AS 185/18), dass ein seitens des Jobcenters in die Verfahren eingebrachtes Wohnungsmarkterhebungsgutachten aus dem Jahr 2014 unschlüssig und damit nicht anwendbar sei. Dies geht aus einem richterlichen Hinweis des 4. Senates des LSG vom 21.01.2019 hervor, der das Urteil des 6. Senates umfangreich zitiert und sich diesem anschließt.
Das Hessische LSG stützt hiernach sein Urteil vor allem darauf, dass die mit dem Gutachten beauftragte Firma Analyse und Konzepte aus Hamburg rechtsfehlerhaft trotz erheblicher regionaler Unterschiede den gesamten Werra-Meißner-Kreis als einen Vergleichsraum angenommen habe. Die durch die Firma übermittelten Rohdaten seien zudem derart unzureichend und einem Erkenntnisausfall gleichbedeutend, dass das Gericht auch nicht durch eigene Amtsermittlungen die Mängel bei der Wohnungsmarkterhebung beseitigen könnte.
Das Gericht orientiert sich bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts daher nicht an den Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters, sondern an den Werten in § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages...
22.12.2018 - Rubrik: Verschiedenes
Normen: § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, Art. 19 IV GG, § 113 VwGO - Schlagworte: Observation, Rechtsschutzbedürfnis, Feststellungsinteresse, UJZ Korn Hannover
BESCHLUSS
11 LA 66/18
10 A 1242/17
In der Verwaltungsrechtssache
des Herrn xxx,
xxx,
– Klägers und Zulassungsantragstellers –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sven Adam,
Lange Geismarstraße 55, 37073 Göttingen, - 0119/17sva -
gegen
die Polizeidirektion Hannover,
xxx,
– Beklagte und Zulassungsantragsgegnerin –
wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Observation
- Antrag auf Zulassung der Berufung –
hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 11. Senat - am 17. Dezember 2018 beschlossen:
Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - 10. Kammer - vom 12. Dezember 2017 zugelassen.
Das Berufungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 LB 665/18 geführt.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
GRÜNDE
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat Erfolg.
Der Kläger ist aktiver Unterstützer des „Unabhängigen Jugendzentrums...
14.12.2018 - Rubrik: Verschiedenes
Normen: § 291 BGB - Schlagworte: Verzinsung von AsylbLG-Nachzahlungsansprüchen, Prozesszinsen
URTEIL
in dem Rechtsstreit
BSG Az.: B 7 AY 2/18 R
LSG Niedersachsen-Bremen 26.04.2018 - L 8 AY 40/16
SG Hildesheim 08.04.2016 - S 42 AY 5/16
1. xxx,
2. xxx,
3. xxx,
alle wohnhaft xxx, xxx,
Kläger und Revisionskläger,
Prozessbevollmächtigter zu 1. bis 3.:
Rechtsanwalt Sven Adam,
Lange Geismarstraße 55, 37073 Göttingen,
g e g e n
Landkreis Göttingen,
Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen,
Beklagter und Revisionsbeklagter.
Der 7. Senat des Bundessozialgerichts hat auf die mündliche Verhandlung vom 25. Oktober 2018 durch den Vorsitzenden Richter xxx, die Richterinnen xxx und xxx sowie die ehrenamtlichen Richter xxx und xxx für Recht erkannt:
Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. April 2018 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger fünf Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz jeweils aus 261,25 Euro ab dem 15. August 2013 zu zahlen. Im Übrigen werden die Revisionen zurückgewiesen.